Schwergutumschlag

Für den Umschlag von Schwer- und Sperrgütern, welche nicht mit hafeneigenen Krananlagen umgeschlagen werden können, steht ein eigener Schwergutumschlagsplatz im Hafen Kelheim/Saal zur Verfügung. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Nähere Auskunft erhalten Sie von den angesiedelten Betrieben bzw. der Betriebsleitung des Zweckverbands.