Kranbetrieb

Der Zweckverband erbringt mit fünf schienengebundenen Kränen sowie einem Mobilkran Kranleistungen beim Umschlag von Gütern.
 
Der Umschlag ist nach den anerkannten Regeln der Umschlagstechnik unter Beachtung der Anordnungen des Zweckverbandes, der Vorschriften des Eisenbahnbundesamtes und der Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen.
 
Beim Abheben/Anheben von einem Silodeckel muss eine verantwortliche Person vom Umschlagsunternehmen vor Ort sein. Der Gefahrenbereich ist freizuhalten. Der Kranführer ist beim Abheben/Anheben des Silodeckels einzuweisen.
 
Schiffe und Landfahrzeuge sind so zu stellen, dass das Verladen der Güter möglichst ohne Verfahren der Portale erfolgen kann. Schiffe und Güterwagen dürfen mit den Kränen nicht bewegt werden.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.