Kranbetrieb

Der Zweckverband erbringt mit fünf schienengebundenen Kränen sowie einem Mobilkran Kranleistungen beim Umschlag von Gütern.
 
Der Umschlag ist nach den anerkannten Regeln der Umschlagstechnik unter Beachtung der Anordnungen des Zweckverbandes, der Vorschriften des Eisenbahnbundesamtes und der Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen.
 
Beim Abheben/Anheben von einem Silodeckel muss eine verantwortliche Person vom Umschlagsunternehmen vor Ort sein. Der Gefahrenbereich ist freizuhalten. Der Kranführer ist beim Abheben/Anheben des Silodeckels einzuweisen.
 
Schiffe und Landfahrzeuge sind so zu stellen, dass das Verladen der Güter möglichst ohne Verfahren der Portale erfolgen kann. Schiffe und Güterwagen dürfen mit den Kränen nicht bewegt werden.