Hafenbetrieb

Hafenbetrieb – Kurzinfo für Schiffsführer

Wir heißen Sie im Hafen Kelheim/Saal willkommen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Nachstehend geben wir Ihnen einige Informationen sowie wichtige Adressen und Telefonnummern.

Örtliche Lage

Der Hafen Kelheim/Saal liegt bei Donau-km 2411,0 rechts. Sie befinden sich im Landkreis Kelheim, Niederbayern, auf dem Gebiet der Stadt Kelheim und der Gemeinde Saal a. d. Donau.

Geltende Rechtsvorschriften

Für den Hafen gelten

  • die Donauschifffahrtspolizeiverordnung vom 27.05.1993 (BGBI I S. 741)
  • die Binnenschifffahrts-Untersuchungsverordnung vom 17.03.1988 (BGBl I S. 238)
  • die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) durch Gefahrgutverordnung -Binnenschifffahrt- auch für die Donau anwendbar erklärt
  • die Hafenordnung des Landratsamtes Kelheim vom 09.09.1978 KrABL Nr. 31/78 id.F. der Änderungsverordnung vom 10.09.1992, 18.06.1993, 10.02.1994, 08.03.1995 und 24.03.1998
  • die Hafenordnung für die Lände Riedenburg

Zuständige Behörden

Für den Hafenbetrieb und die Schifffahrt sind im wesentlichen folgende Behörden zuständig:

  • • Zweckverband Häfen im Landkreis Kelheim als Hafenbehörde
    Tel. 09441/6882-0,
    Fax 09441/6882-10
  • Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg
    Tel. 0941/8109-0
  • Landespolizei-Inspektion Kelheim
    Tel. 09441/5042-0
  • Zolldienststelle Regensburg
    Tel. 0941/2086-0
  • Landratsamt Kelheim
    Tel. 09441/2070
  • Wasserwirtschaftsamt Landshut
    Tel. 0871/8528-01

Meldeverfahren

Wir bitten Sie Ihr Fahrzeug unmittelbar nach dem Einlaufen bzw.. vor dem Auslaufen bei der Hafenmeisterei im Hafenbüro am Südkai anzumelden. Der zuständige Hafenmeister bzw. ein Stellvertreter steht Ihnen

Montag bis Donnerstag von 7.00 - 16.00 Uhr sowie
Freitag von 7.00 - 13.00 Uhr

zur Verfügung. Der Hafenmeister ist auch telefonisch zu erreichen unter der Tel. 09441/6882-21. Sie werden dringend gebeten, die notwendigen Meldungen rechtzeitig vorzunehmen.

Der Zweckverband erhebt nach Ablauf der gesetzlichen Lade- und Löschzeit ein Hafengeld. Nähere Informationen erhalten Sie beim Hafenmeister.

Verhalten im Hafen/Hafengebiet

Die nachstehenden Punkte sind ein kleiner Auszug aus der Hafenordnung, die auf Wunsch beim Hafenmeister bezogen werden kann.

  1. Es sind die zugeteilten Liegeplätze einzunehmen.
  2. Bei der Be-/Entladung mittels Mobilkran ist das Verstellen des Schiffes erforderlich.
  3. Das Wenden ist nur im Bereich des Wendeplatzes (Hafeneinfahrt) gestattet.
  4. Das unnötige Laufenlassen der Schiffsschrauben ist zu unterlassen.
  5. Mit Ausnahme des Liegeplatzes an der Hafeneinfahrt (beim Kreuz) dürfen an den Kaimauern bis zu 2 Fahrzeugen nebeneinander liegen.
  6. Jegliche Verunreinigung des Hafenbeckens und des Hafengebietes ist verboten. Der beim Laden oder Löschen anfallende Hausmüll wird von den Hafen-Beteiligten entsorgt. Das Waschen der Schiffe im Hafenbecken ist untersagt. Jegliches Einleiten von Wasser bzw. Einbringen von Stoffen in das Hafenbecken ist verboten.
  7. Jeder Schiffsführer hat zu dulden, dass über sein Schiff hinweg geladen oder gelöscht wird.
  8. Die Verladung der auf das Schiffspersonal zugelassenen Pkws ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb der Umschlagsbereiche mit bordeigenen Kränen zugelassen.
  9. Jedes Fahrzeug muss so bewacht sein, dass ein unbeabsichtigtes Lösen der Vertäuung bzw. ein Loswerfen durch unbefugte Dritte verhindert wird.
  10. Der Umschlag von Gütern hat grundsätzlich mit hafeneigenen Geräten zu erfolgen.
  11. Die Eigenversorgung mit Treibstoffen darf nur von Bunkerbooten aus erfolgen.
  12. Das Anmachen von Feuer außerhalb ortsfester und zugelassener Feuerstätten ist verboten.
  13. Das Auswerfen von Ankern ist nur beim Übersteuerschleppen von Wasserfahrzeugen gestattet.
  14. Das Laufenlassen von Motoren und der Gebrauch bordeigener Stromaggregate ist verboten. Für die Stromversorgung stehen rund um das Hafenbecken Stromtankstellen zur Verfügung.

Versorgung mit Trinkwasser

Sie können sich mit Trinkwasser aus der hafeneigenen Wasserleitung versorgen. Wenden Sie sich bitte an den Hafenmeister, der Sie entsprechend einweisen wird.

Reparaturen

Die nächstgelegene Werft für Schiffsreparaturen ist die Firma Deggendorfer Werft in 94469 Deggendorf, Werftstraße 17, Tel. 0991/3810, Fax 0991/381156. Soweit Sie für Reparaturen außerhalb einer Werft Bedarf haben sollten, nennt Ihnen der Hafenmeister gerne entsprechende Betriebe.

Wasserstandsmeldungen

Die Pegelstände der Donau von Kelheim - Braila sind zu erfragen unter der Tel.-Nr. 0941/8109329 (an Wochentagen) und unter Tel.-Nr. 09421/1355 (an Samstagen, Sonn- und Feiertagen).